§ 1 Geltungsbereich
(1) Allen gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen
zwischen Kunden und der Fa. DAITRONIC Kommunikationstechnik werden
die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) zu Grunde gelegt.
(2) Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart
werden. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn sie dem
Kunden nicht mit dem Angebot zugeleitet oder sonst wie vor
Abschluss des Vertrages übergeben worden sind, eine Kenntnisnahme
jedoch möglich war.
(3) Mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung erkennen die
Kunden die Geltung dieser AGB an.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen von Kunden oder einzelne Klauseln
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden, werden
selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil. Allgemeine
Geschäftsbedingung von Kunden gelten nur, wenn DAITRONIC
Kommunikationstechnik ausdrücklich und schriftlich zustimmt. |
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Kunden von DAITRONIC Kommunikationstechnik im Sinne dieser
AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen,
mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne
dass diese eine gewerbliche oder selbständige berufliche
Tätigkeit ausüben.
(3) Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder
juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften,
die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handeln.
(4) Fernabsatzverträge sind Verträge über Lieferung
von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen,
die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter
ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss
nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten
Vertriebs- oder Dienstleistungssystem erfolgt. |
§ 3 Vertragsschluss
(1) Alle Angebote von DAITRONIC Kommunikationstechnik sind grundsätzlich
unverbindlich und freibleibend. Geringe Abweichungen von den
Produktangaben, wie technische Änderungen, sowie Änderungen
in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren
vorbehalten.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist DAITRONIC Kommunikationstechnik
an die in ihren Angeboten enthaltenen Preisen nur 5 Tage ab
Angebotsdatum gebunden.
(3) Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und
Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen,
Ablichtungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-,
Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben
sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung
oder Garantieerklärung, welcher Art auch immer, dar.
(4) Mit der Bestellung einer Ware und/oder Leistung erklärt
der Kunde verbindlich, die bestellte Ware und/oder Leistung
erwerben zu wollen. Bestellungen des Kunden sind Angebote
zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages. DAITRONIC Kommunikationstechnik
erklärt die Annahme des Angebotes entweder ausdrücklich
schriftlich oder durch die Auslieferung der Ware an den Kunden.
(5) Bestellt der Kunde die Ware und/oder Leistung auf elektronischem
Wege, erhält der Kunde von DAITRONIC Kommunikationstechnik
eine automatisierte Information über den Eingang der
Bestellung. Die Information über den Zugang stellt noch
keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Sie dient lediglich
der Kontrolle der übermittelten Daten.
(6) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen,
rechtzeitigen und noch möglichen Belieferung durch die
Zulieferer von DAITRONIC Kommunikationstechnik. Sollte eine bestellte
Ware/Leistung nicht mehr verfügbar sein, wird der Kunde
unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der
Leistung informiert. Eine etwa bereits erbrachte Gegenleistung
wird dann kurzfristig zurückerstattet.
(7) Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses
bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch
für die Änderungen dieser Schriftformklausel. Das
Fehlen der Schriftform hat die Nichtigkeit zur Folge. Erfolgte
der Vertragsschluss auf elektronischem Wege, können Änderungen
oder Ergänzungen des Vertrages zunächst in gleicher
Weise erfolgen. Die Änderung oder Ergänzung erlangen
aber erst Wirksamkeit, wenn sie von DAITRONIC Kommunikationstechnik
per Fax oder E-Mail bestätigt werden bzw. DAITRONIC Kommunikationstechnik
nach den geänderten oder ergänzten Bedingungen den
Vertrag erfüllt.
(8) Werden bei der Installation des Liefergegenstands Leistungen
Dritter benötigt, gelten diese als Vorleistungen. |
§ 4 Liefer- und Leistungszeit, Lieferverzug
(1) Von DAITRONIC Kommunikationstechnik genannte Liefer- oder
Leistungstermine stellen nur eine Angabe über die voraussichtlich
früheste Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeit dar,
jedoch keine kalendermäßige Bestimmung des Liefer-
oder Leistungszeitpunktes. Die von DAITRONIC Kommunikationstechnik
genannten Termine und Fristen sind daher unverbindlich, es
sei denn, dass hierzu ausdrücklich schriftlich etwas
mit dem Kunden vereinbart worden ist.
(2) Liefertermine, die wir nach Erhalt einer vollständigen
Bestellung angegeben haben, stehen stets unter dem Vorbehalt,
dass wir bezüglich des bestellten Artikels selbst richtig,
rechtzeitig und vollständig beliefert werden.
(3) Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.
(4) Bei einem Überschreiten des angegebenen Liefertermins
kommen wir nur in Verzug, wenn wir trotz schriftlicher Mahnung
und Nachfristsetzung durch den Kunden, nicht liefern. Die
Nachfrist muss mindestens 2 Wochen betragen.
(5) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Betriebsstörungen,
Streik, behördliche Anordnungen usw., auch wenn diese
bei unserem Lieferanten vorliegen, haben wir selbst im Hinblick
auf verbindlich vereinbarte Liefer- oder Leistungstermine
nicht zu vertreten. In einem solchen Fall sind wir berechtigt,
durch schriftliche Mitteilung an den Kunden den Zeitpunkt
der Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung sowie
einer anschließenden angemessenen Nachlauffrist hinauszuschieben
oder, nach unserer Wahl, wegen des noch nicht erfüllten
Teils der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.
(6) Im Falle unseres Verzuges ist der Kunde berechtigt, nach
Ablauf der von ihm schriftlich zu setzenden Nachfrist vom
Vertrag zurückzutreten. Darüber hinausgehende Ansprüche
des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche gleich
welcher Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, unser eigenes
vorsätzliches oder zumindest grob fahrlässiges Verhalten
ist Ursache des Verzuges. |
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich DAITRONIC
Kommunikationstechnik das Eigentum an der von DAITRONIC Kommunikationstechnik
gelieferten Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises vor. Solange der Verbraucher nicht
in Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und/oder auf Dritte zu
übertragen. Die dem Verbraucher aus dem Weiterverkauf
oder aus einem sonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware
zustehende Ansprüche gegen Dritte tritt der Verbraucher
bereits hiermit sicherungshalber an DAITRONIC Kommunikationstechnik
ab. DAITRONIC Kommunikationstechnik nimmt die Abtretung hiermit
an.
(2) Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich DAITRONIC
Kommunikationstechnik das Eigentum der Ware vor bis alle Forderungen
aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden
befriedigt sind. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware
im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern
oder zu verarbeiten.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu
verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der
Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Machen
Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z.B.
im Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum
hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Kosten einer ggf. erforderlich werdenden Intervention durch
uns hat der Kunde zu erstatten. Der Kunde ist verpflichtet,
DAITRONIC Kommunikationstechnik unverzüglich davon zu unterrichten,
falls die Vorbehaltsware beschädigt wird oder abhanden
kommt sowie im Falle einer Verlegung der Wohn- oder Geschäftsräume
des Kunden. Verletzt der Kunde diese Pflichten, so kann DAITRONIC
Kommunikationstechnik den Rücktritt vom Vertrag erklären
und die Waren heraus zu verlangen.
(4) DAITRONIC Kommunikationstechnik ist verpflichtet, einen Teil
der ihr nach diesen AGB zustehenden Sicherheiten freizugeben,
wenn der Wert der beim Kunden vorhandenen Vorbehaltsware und
der Wert der an DAITRONIC Kommunikationstechnik abgetretenen
Forderungen die der Firma DAITRONIC Kommunikationstechnik gegenüber
dem Kunden zustehende Forderung um 130 % übersteigt.
(6) Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten
Vergütung ist DAITRONIC Kommunikationstechnik berechtigt,
die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden ausreichend gegen
Diebstahl, Zerstörung und Beschädigung zu versichern,
es sei denn, der Kunde weist DAITRONIC Kommunikationstechnik
nach, dass er eine solche ausreichende Versicherung auf seine
Kosten abgeschlossen hat. |
§ 6 Gefahrübergang, Annahmeverzug
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Ware beim Versendungskauf
geht erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über.
Ist die Ware vom Kunden bei DAITRONIC Kommunikationstechnik abzuholen,
geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware mit der Anzeige der Versandbereitschaft
auf den Kunden über.
(2) Nimmt der Kunde die Ware oder Leistung nicht an, obwohl
sie ihm von DAITRONIC Kommunikationstechnik gemäss den vertraglichen
Vereinbarungen ordnungsgemäß angeboten wird, so
befindet er sich in Annahmeverzug. Der Annahmeverzug führt
dazu, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den
Kunden über geht. Darüber hinaus ist DAITRONIC Kommunikationstechnik
berechtigt, vom Kunden Schadensersatz zu verlangen, wenn der
Kunde die Annahme der bestellten Ware verweigert. Der Schadensersatz
umfasst die Kosten die DAITRONIC Kommunikationstechnik für
das erfolglose Angebot (Versandkosten) und für die Aufbewahrung
und Erhaltung der bestellten Ware zuzüglich bis zu 15
% Prozent des Warenwertes. |
§ 7 Vergütung, Zahlungsverzug
(1) Der Kunde ist verpflichtet, den vertraglich vereinbarten
Betrag, welcher ihm von DAITRONIC Kommunikationstechnik in Rechnung
gestellt wird, zu bezahlen. Sämtliche Vergütungen
sind zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer
in Rechnung zu stellen und zu bezahlen.
(2) Die Vergütung für Lieferungen und Leistungen
wird in jedem Falle, mit dem in der Rechnung genanten Zahlungstermin
fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
(3) Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist DAITRONIC
Kommunikationstechnik berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag
erklären und die Waren heraus zu verlangen. DAITRONIC
Kommunikationstechnik kann dann die Vorbehaltsware verwerten
und den aus der Verwertung erzielten Erlös auf bestehende
Ansprüche anrechnen. |
§ 8 Gewährleistung sowie Untersuchungs- und
Rügepflichten beim Kauf
(1) Wenn der Kunde Unternehmer ist, ist DAITRONIC Kommunikationstechnik
berechtigt, vorliegende Mängel der Ware durch Nacherfüllung
gemäss § 635 Abs. 1 BGB zu beseitigen. Im Rahmen
der Nacherfüllung hat DAITRONIC Kommunikationstechnik die
Wahl, den Mangel zu beseitigen oder eine neue mangelfreie
Sache zu liefern.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die
Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
erfolgen soll. DAITRONIC Kommunikationstechnik ist jedoch berechtigt,
die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten
möglich ist und die Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Verbraucher bleibt.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde
die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung
des Kaufvertrages (Rücktritt) verlangen. Eine Nachbesserung
gilt frühestens nach dem dritten Versuch als gescheitert.
Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere
bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch
kein Rücktrittsrecht zu.
(4) Unternehmer sind verpflichtet, die Ware nach Erhalt sofort
zu untersuchen und dabei festgestellte Mängel DAITRONIC
Kommunikationstechnik unverzüglich, spätestens innerhalb
einer Frist von 3 Werktagen, schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung. Ist der Unternehmer
nicht seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nachgekommen,
ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel
selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(5) Verbraucher sind verpflichtet, festgestellte Mängel
DAITRONIC Kommunikationstechnik unverzüglich, spätestens
jedoch eine Woche nach Kenntniserlangung des Mangels schriftlich
anzuzeigen. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung
des Mangels trifft den Verbraucher. Bei gebrauchten Gütern
trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit
der Ware.
(6) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels
nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom
Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen
des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung
Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn er damit
einverstanden und ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz
beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis
und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn
DAITRONIC Kommunikationstechnik die Vertragsverletzung arglistig
verursacht hat.
(7) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist
generell 1 Jahr. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist
für neue Waren zwei Jahre und bei gebrauchten Sachen
1 Jahr.
(8) Ist der Kunde Unternehmer, gelten als Beschaffenheit der
Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers
und die zusätzlichen Angaben von DAITRONIC Kommunikationstechnik
in der Annahmeerklärung als vereinbart. Öffentliche
Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers
stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe
der Ware dar.
(9) Erhält ein Kunde keine oder eine mangelhafte Montageanleitung,
ist DAITRONIC Kommunikationstechnik lediglich zur Lieferung einer
mangelfreien Montageanleitung verpflichtet.
(10) Garantien im Sinne von § 443 BGB und § 477
BGB erhält der Kunde von DAITRONIC Kommunikationstechnik
nicht. |
§ 9 Voraussetzungen für die Rückabwicklung
des Kaufvertrages (Rücktritt) und die Minderung des Kaufpreises
bei
Vorliegen eines Mangels
(1) Ein Rücktritt ist nur dann möglich wenn die
mangelhafte Ware ordnungsgemäß verpackt mit einer
Kopie der Rechnung zurück gesandt wird.
(2) Eine Minderung ist nur dann wirksam, wenn DAITRONIC Kommunikationstechnik
damit einverstanden ist. Bezüglich des Minderungswertes
muss eine einvernehmliche Einigung erreicht werden. Maßgebend
für die Minderung ist der tatsächliche Wert der
mangelhaften Sache. |
§ 10 Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein
Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts
kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung
von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt
werden.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs.
2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten
gemäß § 312 c Abs. 2, bei der Lieferung von
Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger,
bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht
vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei
Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch,
wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung
mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende
der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese
selbst veranlasst hat.
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt
ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt
werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit
nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell
verderben können oder deren Verfalldatum überschritten
würde,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder
von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom
Verbraucher entsiegelt worden sind,
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen
oder
5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen
werden.
(5) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Fernabsatzverträgen,
bei denen dem Verbraucher bereits auf Grund der §§
499 bis 507 ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach §
355 oder § 356 zusteht. Bei solchen Verträgen gilt
Absatz 2 entsprechend.
(6) Das Widerrufsrecht gilt ausschließlich für
Bestellungen (per Fax oder per Internet) von einem Verbraucher,
d.h. einer natürlichen Person, die ein Rechtsgeschäft
zu einem Zweck abschliesst, der weder ihrer gewerblichen noch
ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
werden kann. Für Kaufleute, Firmen und öffentliche
Einrichtungen gelten die Regelungen des Handelsgesetzbuches
(HGB). |
§ 11 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass alle zu erbringenden
Vorleistungen rechtzeitig erbracht werden und das DAITRONIC
Kommunikationstechnik unverzüglich sämtliche Informationen
erhält, die für die Erbringung der vereinbarten
Leistungen erforderlich sind.
(2) Der Kunde gewährt DAITRONIC Kommunikationstechnik die
für die Leistungserbringung erforderliche Unterstützung. |
§ 12 Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Gegen Ansprüche von DAITRONIC Kommunikationstechnik
kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
(2) Der Kunde kann die ihm zustehenden Ansprüche nur
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von DAITRONIC Kommunikationstechnik
an Dritte übertragen, soweit es sich nicht um Geldforderungen
handelt.
(3) Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
nur wegen unmittelbar aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis
herrührender Gegenansprüche zu. |
§ 13 Vertragliches Rücktrittsrecht
(1) DAITRONIC Kommunikationstechnik hat in jedem der nachfolgenden
Fälle das Recht, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten:
(a) bei fehlender, nicht von DAITRONIC Kommunikationstechnik
zu vertretender Selbstbelieferung durch einen Vorlieferanten
von DAITRONIC Kommunikationstechnik;
(b) bei Ereignissen höherer Gewalt, Arbeitskämpfen,
Naturkatastrophen und vergleichbaren Vorkommnissen, soweit
diese es DAITRONIC Kommunikationstechnik nicht nur vorübergehend
wesentlich erschweren oder unmöglich machen, seine Leistungen
zu erbringen;
(c) bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden und Geschäften
des Kunden, die gegen die guten Sitten verstoßen oder
unlautere Handlungen darstellen |
§ 14 Schadensersatz
Der Kunde hat für den Untergang, den Verbrauch, die Veräußerung,
die Belastung, die Verarbeitung, die Umgestaltung oder die
Verschlechterung der Ware DAITRONIC Kommunikationstechnik im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Ersatz zu leisten. |
§ 15 Datenschutz
DAITRONIC Kommunikationstechnik und die Kunden verpflichten sich
gegenseitig, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz
bei der Ausführung des Vertragsverhältnisses zu
beachten. |
§ 16 Haftungsbeschränkung
(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen gegenüber
dem Kunden beschränkt sich die Haftung von DAITRONIC
Kommunikationstechnik auf den nach der Art der Ware oder Leistung
vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
(2) DAITRONIC Kommunikationstechnik haftet nicht für entgangenen
Gewinn und sonstigen Vermögensschäden des Kunden.
(3) Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels
verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware bzw.
Abnahme des Werkes, es sei denn DAITRONIC Kommunikationstechnik
handelte arglistig. |
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen DAITRONIC
Kommunikationstechnik und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen
Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) ausgeschlossen wird.
(2) Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten
aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von DAITRONIC
Kommunikationstechnik vereinbart, sofern der Kunde ein Kaufmann,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat.
(3) Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam ist,
so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und
des abgeschlossenen Vertrages davon unberührt. Die Vertragspartner
sind in einem solchen Falle verpflichtet, eine einvernehmliche
Regelung zu treffen. |
§ 18 Haftung für Links
Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten der auf dieser Homepage aufgeführten Links und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Dieses gilt für die gesamte Homepage! |
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